1. Amtshaftung / Berufshaftpflichtversicherung
Im Rahmen unserer Tätigkeit für den Verein gilt für die Betreuerinnen und Betreuer das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, sofern sie nicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich Dienstpflichten verletzt haben. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) regelt den Ersatz von Schäden, die ein/e Arbeitnehmer*in in Erbringung seiner/ihrer Arbeitsleistung dem/der Arbeitgeber*in oder einem Dritten zufügt.
Wenn du einen zusätzlichen Schutz möchtest:
Gewerkschaftsmitglied zu sein ist immer sehr sinnvoll, weil man dann auch in
schwierigen Situationen rechtliche Unterstützung bzw. Vertretung vor Gericht
bekommt!
Aus der Homepage der Gewerkschaft für Privatangestellten
(unsere Gewerkschaft): “Wir versichern
dich bis zu 20.000 EUR, wenn du seit mehr als 6 Monaten Mitglied bist. Du
kannst damit Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens geltend machen, den
du während der Arbeit erlitten hast. Darüber hinaus tragen wir die
Verteidigerkosten in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen
und/oder Unterlassungen in Zusammenhang mit der Berufsausübung.”
Weitere Infos unserer Gewerkschaft GPA:
https://www.gpa.at/mitgliederservice/rechtsschutz
https://www.gpa.at/mitglied-werden/wir-versichern-dich#DieBerufshaftpflichtversicherung
https://www.oegb.at/vorteile-und-leistungen#sicherheitspaket
(Gehe hier rechts oben auf 'Rechtsschutz' und dann auf das
pdf "Sicherheitspaket")
2. Brille kaputt - was tun?
Wenn dir im Zuge der Betreuung von einem Kind etwas beschädigt wird (Brille, Gewand etc.) trägt der Arbeitgeber die Kosten, da die Schäden im Zuge der Dienstverrichtung entstanden sind. Rechtliche Grundlage dazu ist das ABGB § 1014 (Risikohaftung des Arbeitgebers).
Wichtig zu wissen ist, dass eine Sachverhaltsdarstellung,
also eine genaue Beschreibung des Sachverhaltes (wann, wo, wie), mit Rechnung
per Mail an den Verein schnellstmöglich zu erfolgen hat. Es wird nur der
Zeitwert ersetzt, also umso älter das Stück ist, umso weniger bekommt man
erstattet.
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